Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung einfach erhöhen?
Nach einer hohen Nachzahlung erhöhen viele Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen. Was ist erlaubt, was nicht — und wie kannst du als Mieter reagieren?
Grundsatz: Erhöhung nach korrekter Abrechnung möglich
Grundsätzlich darf der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten anpassen — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nach § 560 Abs. 4 BGB gilt: Wenn die tatsächlichen Betriebskosten die Vorauszahlungen übersteigen, darf der Vermieter die Vorauszahlung auf einen angemessenen Betrag erhöhen. Die Erhöhung muss schriftlich mitgeteilt werden.
Wann ist eine Erhöhung nicht zulässig?
1. Wenn die Abrechnung fehlerhaft ist
Enthält die Nebenkostenabrechnung unzulässige Positionen, darf der Vermieter die Vorauszahlung nur auf Basis der korrekten Kosten erhöhen — nicht auf Basis der fehlerhaften Abrechnung.
2. Wenn du Widerspruch eingelegt hast
Hast du gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt, sollte die Erhöhung bis zur Klärung ausgesetzt werden. Erhöhungen auf Basis einer strittigen Abrechnung kannst du anfechten.
3. Wenn die Erhöhung unverhältnismäßig ist
Die neue Vorauszahlung muss "angemessen" sein — also in einem vernünftigen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen. Eine Verdoppelung ohne sachlichen Grund ist nicht zulässig.
Wie reagierst du auf eine Erhöhung?
Schritt 1: Prüfe, ob die zugrunde liegende Abrechnung korrekt ist.
Schritt 2: Berechne selbst, welche Vorauszahlung angemessen wäre (Vorjahrkosten ÷ 12).
Schritt 3: Wenn die Erhöhung unberechtigt erscheint, widerspreche schriftlich:
Sehr geehrte/r [Vermieter],
>
ich widerspreche der Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung auf [neuer Betrag] € monatlich. Da ich gegen die Nebenkostenabrechnung für [Jahr] Widerspruch eingelegt habe, fehlt die sachliche Grundlage für diese Erhöhung.
>
Ich leiste bis zur Klärung des Widerspruchs weiterhin die bisherige Vorauszahlung von [bisheriger Betrag] € monatlich.
>
Mit freundlichen Grüßen, [Name, Datum]
Tipp: Erhöhung akzeptieren, aber Widerspruch offen halten
Wenn die Abrechnung insgesamt korrekt erscheint, du aber einzelne Positionen anfechtest, kannst du die Erhöhung grundsätzlich akzeptieren und gleichzeitig den Widerspruch für die strittigen Positionen aufrechterhalten.
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