RatgeberCO₂-Kosten
CO₂-Kosten9 Min. · 26. April 2026

CO₂-Abgabe in der Nebenkostenabrechnung: Was Mieter zurückfordern können

Seit 2023 müssen Vermieter die CO₂-Kosten je nach Gebäude-Energieeffizienz mit dem Mieter teilen. Bei energetisch schlechten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95% — die meisten Mieter wissen das nicht.

Kurze Antwort: Was du sofort wissen musst

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es schreibt vor, dass Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten aus fossilen Brennstoffen gemeinsam tragen — und zwar nach einem Stufenmodell, das sich an der Energieeffizienz des Gebäudes orientiert.

Je schlechter gedämmt das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter. Bei der schlechtesten Klasse H zahlt der Vermieter 95% der CO₂-Kosten — und du nur 5%.

Das Problem: Die meisten Vermieter legen die CO₂-Abgabe trotzdem vollständig auf die Mieter um. Das ist rechtswidrig. Und die meisten Mieter wissen nicht, dass sie Geld zurückfordern können.

CO₂-Kostenteilung Stufenmodell nach Energieeffizienzklasse

### Welcher Vermieteranteil gilt für dein Gebäude?

Das CO2KostAufG teilt Gebäude in acht Stufen ein — von A (beste Energieeffizienz) bis H (schlechteste). Je niedriger die Energieeffizienz, desto höher der Vermieteranteil:

  • Klasse < 12 kWh/m²/Jahr → Mieter 100%, Vermieter 0%
  • Klasse 12–17 → Mieter 90%, Vermieter 10%
  • Klasse 17–52 → Mieter 80%, Vermieter 20%
  • Klasse 52–87 → Mieter 69%, Vermieter 31%
  • Klasse 87–120 → Mieter 57%, Vermieter 43%
  • Klasse 120–160 → Mieter 42%, Vermieter 58%
  • Klasse 160–200 → Mieter 20%, Vermieter 80%
  • Klasse > 250 kWh/m²/Jahr (Klasse H) → Mieter 5%, Vermieter 95%
  • Die meisten unsanierten deutschen Altbauten fallen in die Klassen E, F oder G — das bedeutet: Der Vermieter hätte mindestens 43% bis 80% der CO₂-Kosten selbst zu tragen.

    Warum das für dich konkret wichtig ist

    Ein Beispiel: Eine 70 m² Wohnung in einem unsanierten Altbau der 1970er Jahre verbraucht typischerweise rund 200 kWh/m²/Jahr an Heizenergie. Das wäre Energieeffizienzklasse G — der Vermieter trägt 80% der CO₂-Kosten.

    Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh und einem CO₂-Preis von 45 €/Tonne fallen etwa 300 Euro CO₂-Abgabe an. Der Vermieter müsste davon 240 Euro selbst zahlen — nicht du. Wenn er das nicht tut und die gesamten 300 Euro auf dich umlegt, zahlst du 240 Euro zu viel.

    Über drei Jahre Widerspruchsfrist können sich das schnell 500–800 Euro summieren.

    So erkennst du den Fehler in deiner Abrechnung

    Suche in deiner Nebenkostenabrechnung nach diesen Positionen:

  • "CO₂-Abgabe" oder "CO₂-Kosten"
  • "Brennstoffemissionshandelskosten"
  • "Kohlendioxidkosten"
  • Innerhalb der Heizkostenabrechnung als separater Posten
  • Das Muster eines Fehlers: Der Vermieter listet die CO₂-Kosten auf — aber macht keinen Abzug für seinen Anteil. Du zahlst 100% statt deinen rechtmäßigen Anteil.

    Lies dazu auch unseren Artikel zur Heizkostenverordnung und dem 15%-Kürzungsrecht — beide Themen betreffen Heizkosten und ergänzen sich.

    Was tun bei falsch aufgeteilten CO₂-Kosten?

    Schritt 1: Bestimme die Energieeffizienzklasse deines Gebäudes. Der Vermieter muss dir auf Anfrage den Energieausweis zeigen (§ 80 GEG). Verweigert er das, gilt automatisch Klasse H zu deinen Gunsten.

    Schritt 2: Berechne deinen rechtmäßigen Anteil anhand der Tabelle oben.

    Schritt 3: Lege innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftlich Widerspruch ein. Lese dazu unseren Widerspruch-Musterbrief-Artikel.

    Schritt 4: Falls der Vermieter nicht reagiert, kann er aufgefordert werden, Belege vorzulegen. Du hast das Recht auf Einsicht gemäß § 259 BGB.

    Was wenn kein Energieausweis vorliegt?

    Viele ältere Gebäude haben keinen aktuellen Energieausweis. In diesem Fall gilt laut CO2KostAufG automatisch Klasse H — der Vermieter trägt 95% der CO₂-Kosten. Er kann nicht einfach einen günstigeren Wert annehmen, ohne das mit einem gültigen Energieausweis zu belegen.

    Das ist ein häufig übersehenes Recht. Frage deinen Vermieter schriftlich nach dem Energieausweis. Erhalte keine Antwort oder kein gültiges Dokument, gilt Klasse H.

    Gilt das auch für Fernwärme?

    Ja. Fernwärmeversorger sind verpflichtet, den CO₂-Anteil ihrer Lieferungen auf der Rechnung auszuweisen. Der Vermieter muss diesen Betrag dann nach dem Stufenmodell aufteilen und seinen Anteil aus den auf den Mieter umgelegten Kosten herausrechnen.

    Bei Fernwärme ist die Umsetzung oft unübersichtlicher — viele Vermieter behaupten, der Fernwärmeversorger habe die Kosten bereits aufgeteilt. Prüfe das anhand der Originalrechnung des Fernwärmeversorgers.

    Verbindung zu anderen Heizkosten-Fehlern

    Die CO₂-Kostenteilung ist oft nicht der einzige Fehler in Heizkostenabrechnungen. Häufig kommen gleichzeitig vor:

  • Verstoß gegen die Heizkostenverordnung15% Kürzungsrecht
  • Falscher VerteilerschlüsselVerteilerschlüssel prüfen
  • Reparaturkosten als BetriebskostenReparatur vs. Betriebskosten
  • DoppelabrechnungDoppelabrechnung erkennen
  • Eine vollständige Prüfung sollte alle diese Punkte gleichzeitig abdecken.

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    Häufige Fragen

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    Was ist die CO₂-Abgabe in der Nebenkostenabrechnung?

    Die CO₂-Abgabe (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, CO2KostAufG) ist eine Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Fernwärme. Seit 2023 müssen Vermieter und Mieter die Kosten je nach Energieeffizienz des Gebäudes teilen.

    Wann gilt die CO₂-Kostenteilung?

    Seit dem 1. Januar 2023 für Wohngebäude mit Gas- oder Ölheizung sowie Fernwärme. Fernwärmeversorger müssen den CO₂-Anteil separat ausweisen.

    Wie viel muss der Vermieter von der CO₂-Abgabe zahlen?

    Das hängt von der Energieeffizienzklasse des Gebäudes ab. Gebäude der Klasse H (schlechteste) → Vermieter zahlt 95%, Klasse A → Vermieter zahlt 0%. Mittlere Klassen liegen dazwischen.

    Was ist Energieeffizienzklasse H beim CO₂?

    Klasse H bedeutet mehr als 250 kWh/m² Heizenergieverbrauch pro Jahr. Der Vermieter trägt 95% der CO₂-Kosten. Das betrifft viele unsanierte Altbauten mit Öl- oder Gasheizung.

    Muss der Vermieter die CO₂-Kostenteilung in der Abrechnung ausweisen?

    Ja. Der Vermieter ist verpflichtet, den CO₂-Kostenanteil separat aufzuführen und die Energieeffizienzklasse anzugeben. Fehlt das, ist die Abrechnung fehlerhaft.

    Was passiert wenn der Vermieter die CO₂-Kosten komplett auf den Mieter umlegt?

    Das ist rechtswidrig. Du kannst Widerspruch einlegen und den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. Die Frist beträgt 12 Monate ab Zugang der Abrechnung.

    Wie erkenne ich in der Abrechnung ob CO₂ korrekt aufgeteilt wurde?

    Suche nach Positionen wie "CO₂-Abgabe", "Kohlendioxidkosten" oder "Brennstoffemissionskosten". Der Vermieteranteil muss dort abgezogen sein. Fehlt der Abzug, liegt ein Fehler vor.

    Was ist das CO2KostAufG?

    Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit 2023 die Aufteilung der CO₂-Emissionskosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem Stufenmodell.

    Gilt die CO₂-Kostenteilung auch für Fernwärme?

    Ja. Fernwärmeversorger müssen den CO₂-Anteil auf der Rechnung ausweisen. Der Vermieter muss den Vermieteranteil dann entsprechend herausrechnen.

    Wie hoch ist die CO₂-Abgabe pro Liter Heizöl?

    Der CO₂-Preis beträgt 2024 45 Euro pro Tonne CO₂. Pro Liter Heizöl entspricht das etwa 12 Cent CO₂-Abgabe. Bei 1.000 Litern Heizöl wären das ca. 120 Euro Gesamtabgabe — davon trägt der Vermieter je nach Energieeffizienzklasse einen Teil.

    Was tun wenn kein Energieausweis für das Gebäude vorliegt?

    Ohne Energieausweis gilt automatisch die schlechteste Klasse H — der Vermieter muss dann 95% der CO₂-Kosten tragen. Der Vermieter kann keinen günstigeren Wert annehmen ohne Nachweis.

    Kann der Vermieter die CO₂-Abgabe auf den Mieter abwälzen wenn kein Energieausweis vorliegt?

    Nein. Fehlt der Energieausweis, greift automatisch die Klasse H und der Vermieter trägt 95% der Kosten. Eine vollständige Umlage auf den Mieter ist unzulässig.

    Wie rechne ich meinen Anteil an der CO₂-Abgabe aus?

    Multipliziere den gesamten CO₂-Kostenbetrag mit dem Mieteranteil laut Tabelle (z.B. 5% bei Klasse H). Das ist dein rechtmäßiger Anteil. Liegt dein geforderter Anteil höher, fordere die Differenz zurück.

    Gibt es eine Frist für die CO₂-Kostenteilung?

    Ja. Du hast 12 Monate nach Zugang der Abrechnung Zeit, Widerspruch einzulegen, wenn der Vermieter die CO₂-Kosten falsch aufgeteilt hat.

    Gilt das CO2KostAufG auch für Gewerbeimmobilien?

    Das CO2KostAufG gilt primär für Wohnraummietverhältnisse. Für Gewerbeimmobilien gelten andere Regelungen.

    Was ist der CO₂-Preis für Erdgas?

    Pro Kubikmeter Erdgas fällt 2024 eine CO₂-Abgabe von etwa 1,90 Cent an. Bei 10.000 kWh Gasverbrauch (ca. 1.000 m³) wären das rund 190 Euro CO₂-Kosten — davon trägt der Vermieter je nach Energieeffizienzklasse seinen Anteil.

    Muss der Vermieter rückwirkend die CO₂-Kosten teilen wenn er es vorher nicht getan hat?

    Ja — für offene Abrechnungen innerhalb der Widerspruchsfrist. Für bereits verjährte Zeiträume (über 12 Monate) ist es in der Regel zu spät.

    Wie beweise ich die Energieeffizienzklasse des Gebäudes?

    Der Vermieter ist verpflichtet, dir auf Anfrage den Energieausweis vorzulegen (§ 80 GEG). Verweigert er das, gilt automatisch Klasse H zu deinen Gunsten.

    Was passiert wenn der Energieausweis veraltet ist?

    Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Ist er abgelaufen, muss der Vermieter einen neuen erstellen. Bis dahin sollte der alte Wert gelten — im Zweifel zu deinen Gunsten Klasse H.

    Kann NebenkostenCheck die CO₂-Kostenteilung prüfen?

    Ja. NebenkostenCheck erkennt automatisch ob die CO₂-Kosten korrekt nach CO2KostAufG aufgeteilt wurden und berechnet deinen rechtmäßigen Anteil.

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